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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind die Kreditinstitute gehalten, eine außerordentliche Überprüfung eines Kreditengagements unverzüglich dann durchzuführen, wenn Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Änderung der Risikoeinschätzung hindeuten. Eine derartige Überprüfung enthält regelmäßig auch eine Erneuerung der Ratingstufe.
Vgl. auch Rating.
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