anlassbezogenes Rating
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Ausführliche Definition
Gemäß Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sind die Kreditinstitute gehalten, eine außerordentliche Überprüfung eines Kreditengagements unverzüglich dann durchzuführen, wenn Informationen bekannt werden, die auf eine wesentliche negative Änderung der Risikoeinschätzung hindeuten. Eine derartige Überprüfung enthält regelmäßig auch eine Erneuerung der Ratingstufe.
Vgl. auch Rating.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
Verrechnungsscheck
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
kalte Betriebskosten
eingehend
anlassbezogenes Rating
ausgehend