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Cash-Back-Verfahren

Definition: Was ist "Cash-Back-Verfahren"?

Unseriöse Verkaufsmethode, die überwiegend bei Eigentumswohnungen angewendet wird. Vielfach handelt es sich um in Teileigentum umgewandelte frühere Mietwohnungen, auch um Objekte aus Zwangsversteigerungen oder Notverkäufen.

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    Unseriöse Verkaufsmethode, die überwiegend bei Eigentumswohnungen angewendet wird. Vielfach handelt es sich um in Teileigentum umgewandelte frühere Mietwohnungen, auch um Objekte aus Zwangsversteigerungen oder Notverkäufen.

    Angesprochen werden Interessenten, die meist weit vom Standort der Wohnung entfernt wohnen und auf Immobilienanzeigen reagieren mit der Grundaussage „Bargeld oder Kreditablösung durch Immobilienerwerb“ oder „Bargeld zum Nulltarif kombiniert mit einem langfristigen Vermögensaufbau“.

    Der Käufer schließt im Beisein des Verkäufers oder eines Vermittlers einen notariellen Kaufvertrag und meist am selben Tag einen Darlehensvertrag mit der finanzierenden Bank ab. Teilweise werden auch Finanzierungsvollmachten mit beurkundet. In den Finanzierungsverträgen wird ein deutlich höherer als der eigentliche Kaufpreis festgehalten. Möglicherweise wird hierfür die Begründung einer umfassenden Sanierung der Einheit geliefert. Das versprochene Bargeld von bis zu 10 Prozent fließt dann vom Verkäufer, manchmal sogar vom Notaranderkonto an den Käufer.

    Gerade bei Einschaltung eines Anderkontos ist die Gefahr für Anleger und noch mehr für das finanzierende Institut extrem groß. Da auf diese Weise „schlechte Immobilien“ unangemessen hoch finanziert werden, weder Anleger (der ja teilweise durch den Kapitalrückfluss zunächst „profitiert“ hat) noch Kreditinstitut ernsthaft mit einem guten Verlauf der Finanzierung rechnen können, müssen derartige Finanzierungen im Vorfeld erkannt und verhindert werden. Hierbei bestätigt sich die eigentlich selbstverständliche Forderung, dass jeder Kreditnehmer (und wenn Eheleute eine Wohnung kaufen auch beide) persönlich im Beratungs- und/ oder Finanzierungsgespräch anwesend sein muss und genau nachgefragt wird, warum welches Objekt gekauft wird. Es ist auch klar, dass die Gefahr besteht, dass bei derartigen Finanzierungen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse „geschönt“ werden. Auch die Verbraucherzentralen warnen vor derartigen „Modellen“.

    vgl. auch:  Beurkundung außerhalb der Praxis.

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