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Eigennutzungsfähigkeit
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Bei eigengenutzten Immobilien wird im Kreditgeschäft der Beleihungswert üblicherweise aus dem Sachwert abgeleitet, im Gegensatz dazu kommen für vermietete Objekt die Ertragswerte zum Ansatz.
Unterschiedlich gehandhabt wird der Wertansatz bei Objekten, die zwar nicht eigengenutzt aber eigennutzungsfähig sind. Auch in diesen Fällen wird der Beleihungswert eher sachwertorientiert festgelegt. Grundsätzlich sollte für jeden Kreditnehmer max. eine Wohnung als eigennutzungsfähig angesehen werden. Eigennutzungsfähig sind Wohnimmobilien, die sich i.d.R. durch folgende Eigenschaften auszeichnen: Abgeschlossenheit, Teilung, mindestens 45 m2 Wohnfläche, funktionaler Grundriss, normale bis gute Wohnlage.
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