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Familienförderung bei der Schaffung von Wohnraum
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Die Familienförderung bei Schaffung von Wohneigentum wurde bis einschließlich 2005 auch durch bes. Anreize bei der Anschaffung oder Herstellung von eigengenutztem Wohnraum betrieben. Durch die Kombination der Eigenheimzulage und der Kinderzulage erfolgte eine über das Normalmaß hinausgehende familienfreundliche Förderung. Zu den Fördermaßnahmen zählte auch der für zusammenveranlagte Ehegatten günstigere Objektverbrauch und die (höhere) Einkommensgrenze bei Inanspruchnahme der Eigenheimzulage (140.000 Euro zzgl. 30.000 Euro für jedes anspruchsberechtigte Kind, berechnet aus der Summe der positiven Einkünfte im Jahr der Anschaffung und des Vorjahres).
Durch das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) ist jetzt auch die Anschaffung von Wohnraum begünstigt und speziell für Familien mit Kindern durch die erweiterte Kinderzulage attraktiv.
Vgl. auch Wohn-Riester.
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