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Familienförderung bei der Schaffung von Wohnraum

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Familienförderung bei Schaffung von Wohneigentum wurde bis einschließlich 2005 durch besondere Anreize bei der Anschaffung oder Herstellung von eigengenutztem Wohnraum betrieben. Durch die Kombination der Eigenheimzulage und der Kinderzulage erfolgte eine über das Normalmaß hinausgehende familienfreundliche Förderung. Zu den Fördermaßnahmen zählte auch der für zusammenveranlagte Ehegatten günstigere Objektverbrauch und die (höhere) Einkommensgrenze bei Inanspruchnahme der Eigenheimzulage (140.000 Euro zzgl. 30.000 Euro für jedes anspruchsberechtigte Kind, berechnet aus der Summe der positiven Einkünfte im Jahr der Anschaffung und des Vorjahres).

    Durch das Eigenheimrentengesetz (EigRentG) wurde ebenfalls die Anschaffung von Wohnraum begünstigt und speziell für Familien mit Kindern durch die erweiterte Kinderzulage attraktiv.

    Nach jahrelanger Abstinenz wird seit September 2018 rückwirkend zum 1.1.2018 mit dem KfW - Baukindergeld ein Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutzten Wohnimmobilien und Wohnungen für Familien mit Kindern gezahlt.

    Vgl. auch Wohn-Riester.

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