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Revision von gekoppeltes Darlehen vom 13.04.2011 - 13:17
gekoppeltes Darlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gekoppelte Darlehen sind tilgungsfreie, endfällige Darlehen. Anstelle der Tilgung werden während der Laufzeit Leistungen in eine Kapital-Lebens-/ Rentenversicherung oder auf einen Bausparvertrag erbracht. Die bei der Versicherung oder Bausparkasse gebildeten Werte werden an das Finanzierungsinstitut abgetreten und dienen der Tilgung des Darlehens.
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