Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Hausbankfunktion vom 19.04.2011 - 14:50
Hausbankfunktion
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bank, die für ein zentrales öffentliches Kreditinstitut (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) tätig wird, indem sie Kredite vorab prüft, die Unterlagen nur nach positivem Ergebnis weiterleitet und anschließend verwaltet. Auch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer müssen meist über die Hausbank beantragt werden (Hausbankprinzip).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon