Hausbankfunktion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bank, die für ein zentrales öffentliches Kreditinstitut (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) tätig wird, indem sie Kredite vorab prüft, die Unterlagen nur nach positivem Ergebnis weiterleitet und anschließend verwaltet. Auch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer müssen meist über die Hausbank beantragt werden (Hausbankprinzip).
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung Anderkonto Annuitätendarlehen Aufhebung der Gemeinschaft Auflassungsvormerkung Baukosten Beleihungswertermittlung Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer Europäisches Standardisiertes Merkblatt Freistellungserklärung Grundbesitzabgaben Kapitalisierungsfaktor Markt und Marktfolge Objektart Paragraf 34 BauGB Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung berufsständische Versorgungseinrichtungen doppelt qualifizierte Mehrheit kalte Betriebskosten vorvertragliche Informationspflichten
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