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Revision von Hausbankfunktion vom 27.07.2012 - 11:38
Hausbankfunktion
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bank, die für ein zentrales öffentliches Kreditinstitut (z.B. Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)) tätig wird, indem sie Kredite vorab prüft, die Unterlagen nur nach positivem Ergebnis weiterleitet und anschließend verwaltet. Auch Förderprogramme der einzelnen Bundesländer müssen meist über die Hausbank beantragt werden (Hausbankprinzip).
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