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- Revision von KfW - Energieeffizient Bauen vom 08.03.2023 - 18:43
- Revision von KfW - Energieeffizient Bauen vom 07.02.2022 - 15:50
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- Revision von KfW - Energieeffizient Bauen vom 15.11.2012 - 13:48
- Revision von KfW - Energieeffizient Bauen vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von KfW - Energieeffizient Bauen vom 27.04.2011 - 14:23
KfW - Energieeffizient Bauen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Finanzierung besonders energieeffizienter Neubauten als KfW-Effizienzhaus im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms des Bundes. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung der Errichtung, der Herstellung oder des Ersterwerbs von KfW-Effizienzhäusern.
Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei Nachweis des erreichten KfW-Effizienzhaus-Niveaus 40 oder 55 ein Teil des Darlehens erlassen (Tilgungszuschuss).
Gefördert wird die Errichtung, Herstellung oder der Ersterwerb von Wohngebäuden, die die vorgegebenen energetischen Niveaus erreichen. Das angestrebte KfW-Effizienz-Niveau ist mit Antragstellung durch einen Sachverständigen zu bestätigen:
- KfW-Effizienzhaus 40/Passivhaus (EnEV 2009),
- KfW-Effizienzhaus 55/Passivhaus (EnEV 2009),
- KfW-Effizienzhaus 70 (EnEV 2009).
Gefördert wird:
- die Errichtung, Herstellung und der Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheime,
- die Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten,
- die Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude in Wohngebäude.
Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser.
Der Finanzierungsanteil beträgt 100 Prozent der Bauwerkskosten, maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit. Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben, vor Ende der Zinsbindugnsfrist unterbreitet die KfW ihrem Finanzierungsinstitut ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes.
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