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- Revision von KfW - Energieeffizient Sanieren vom 07.02.2022 - 15:46
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- Revision von KfW - Energieeffizient Sanieren vom 19.04.2011 - 14:50
KfW - Energieeffizient Sanieren
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" und des "Anreizprogramms Energieeffizienz" des Bundes. Das Förderprogramm dient der zinsgünstigen langfristigen Finanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: (1) Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder (2) Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen.
Der Zinssatz wird in den ersten zehn Jahren der Kreditlaufzeit aus Bundesmitteln verbilligt.
Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus oder durch Einzelmaßnahmen ein Teil der Darlehensschuld (Tilgungszuschuss) erlassen. Natürlichen Personen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm Energieeffizient Sanieren aufnehmen, steht ggf. die Zuschussvariante (Programm Nr. 430) zur Verfügung.
Die geplante energetische Sanierung zum KfW-Effizienz-Niveau ist von einem Sachverständigen zu bestätigen.
Gefördert wird die energetische Sanierung von Wohngebäuden (wohnwirtschaftlich genutzte Flächen) einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen, für die vor dem 1.2.2002 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde.
Die Förderung erfolgt wahlweise für ein KfW-Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen. Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen. Gefördert werden Maßnahmen, die dazu beitragen, das energetische Niveau eines KfW-Effizienzhauses zu erreichen. Auf Grundlage der geltenden EnEV werden folgende Niveaus gefördert (Die Zahl ist aus der Relation zur EnEV abgeleitet. Das KfW-Effizienzhaus 55 ist das anspruchsvollste geförderte energetische Niveau):
- KfW-Effizienzhaus 55
- KfW-Effizienzhaus 70
- KfW-Effizienzhaus 85
- KfW-Effizienzhaus 100
- KfW-Effizienzhaus 115
- KfW-Effizienzhaus Denkmal
Gefördert werden folgende Einzelmaßnahmen:
- Wärmedämmung von Wänden,
- Wärmedämmung von Dachflächen
- Wärmedämmung von Geschossdecken,
- Erneuerung der Fenster und Außentüren,
- Erneuerung/Einbau einer Lüftungsanlage,
- Erneuerung der Heizungsanlage,
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen (sofern diese älter als zwei Jahre sind).
Für Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz sind Ausnahmeregelungen zur Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen sowie zur Fenstererneuerung definiert.
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten inkl. Nebenkosten finanziert werden. Der maximale Kreditbetrag beträgt 100.000 Euro pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten vor Sanierung. Vor Ende der Zinsbindungsfrist von 10 Jahren unterbreitet die KfW dem Finanzierungsinstitut ein Prolongationsangebot ohne Verbilligung aus Mitteln des Bundes. Für die endfällige Kreditvariante mit bis zu zehnjähriger Laufzeit werden die Zinsen für die Gesamtlaufzeit fest vereinbart. Ein Prolongationsangebot der KfW erfolgt nicht. Daher ist mit Abschluss des Kreditvertraqges mit dem Finanzierungsinstitut ein Einvernehmen über eine Anschlussfinanzierung herzustellen.
Nach Abschluss des Vorhabens wird ein im Kreditvertrag zugesagter Tilgungszuschuss als Gutschrift auf den valutierenden Kreditbetrag gewährt.
- KfW - Effizienzhaus 55 (inklusive Passivhaus) 27,5% des Zusagebetrages
- KfW - Effizienzhaus 70 (inklusive Passivhaus) 22,5% des Zusagebetrages
- KfW - Effizienzhaus 85 (inklusive Passivhaus) 17.5% des Zusagebetrages
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