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Nachtstromspeicherheizung
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Heizsystem, welches ins Leben gerufen wurde, um den Grundlastkraftwerken auch Nachts, wenn weniger Strom verbraucht wird, den Absatz zu sichern. Daher sind insbesondere etwa seit 1960 Nachtstromspeicherheizungen gekoppelt mit bes. günstigen Nachtstromtarifen angeboten und in vielen Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen eingebaut worden. Der Nutzer hat dann einen sog. Zweitarifzähler :
- den Hochlastzeit-Tarif (HT) (von 6.00 bis 22.00 Uhr)
- den Niedriglast-Tarif (NT) (von 22.00 bis 6.00 Uhr).
Derzeit nutzen noch etwa 1,5 Mio. Haushalte eine Nachtstromspeicherheizung. Die enormen Preiserhöhungen der letzten Jahre im Niedriglast-Tarif machen den Betrieb der Nachtstromspeicherheizung immer unwirtschaftlicher.
Wegen des schlechten Wirkungsgrades dieser Heizmethode sieht die Energieeinsparverordnung 2009 die sukzessive Abschaffung der Nachtstromspeicherheizungen vor.
Die Verpflichtung zur Außerbetriebnahme von Nachtstromspeicherheizungen ist eine stufenweise seit dem 1.1.2010 vorgesehene Pflicht zur Stilllegung von elektrischen Speicherheizungen (keine Fußbodenheizungen) mit einem Alter von mind. 30 Jahren in größeren, ausschließlich mit solchen Heizungen beheizten Gebäuden (Wohngebäude mit mind. sechs Wohneinheiten, Nichtwohngebäude mit mehr als 500 qm Nutzfläche) (§10a EnEV 2009).
Die Pflicht entfällt, wenn
- das Gebäude das Wärmedämmniveau nach der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt,
- öffentlich-rechtliche Pflichten entgegenstehen (z.B. Festsetzungen im Bebauungsplan)
oder
- die erforderlichen Aufwendungen für die Inbetriebnahme und den Einbau einer neuen Heizung auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht innerhalb angemessener Frist durch eintretende Einsparungen erwirtschaftet werden können.
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