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schädliche Verwendung eines Wohn-Riester-Bausparvertrages
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Wohn-Riesterförderung gibt es nur für selbstgenutzte Immobilien. Wer das Haus oder die Wohnung später verkauft oder vermietet, muss den Stand des Wohnförderkontos vorzeitig versteuern. Steuerliche Nachteile lassen sich vermeiden, wenn der Geförderte innerhalb von vier Jahren nach dem Auszug eine neue selbstgenutzte Immobilie kauft. Dazu zählt auch der Kauf eines Dauerwohnrechts in einem Senioren- oder Pflegeheim. Der Geförderte kann auch innerhalb eines Jahres einen neuen Riester-Vertrag abschließen und darauf die geförderten Beträge wieder einzahlen.
Vgl. auch Riester-Bausparvertrag, Riester-Förderberechtigte, Wohn-Riester.
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