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Revision von subjektive Reallast vom 04.05.2011 - 15:39
subjektive Reallast
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
§ 1110 BGB; eine zugunsten des jeweiligen Eigentümers eines Grundstücks bestehende Reallast kann nicht von dem Eigentum an diesem Grundstück getrennt werden.
Vgl. auch subjektiv-persönliche Reallast.
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