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Vertragsfortsetzung
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Der Bausparer kann die Zuteilung widerrufen, solange die Auszahlung der Bausparsumme noch nicht begonnen hat. Nimmt der Bausparer die Zuteilung nicht fristgemäß an oder wird die Annahme der Zuteilung widerrufen, wird der Bausparvertrag fortgesetzt. Auch dann kann der Bausparer jederzeit seine Ansprüche auf Zuteilung geltend machen. Er wird dann vorrangig berücksichtigt. Vgl. auch Annahme der Zuteilung, Vertragslaufzeit.
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