Vertragslaufzeit
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Wurde in früheren Darlehensverträgen die Darlehenslaufzeit unter Berücksichtigung der Annuität genannt, so ist es inzwischen üblich, im Darlehensvertrag die Anzahl der Raten und die Dauer des zugrundeliegenden Darlehens zu benennen. Die in den Darlehensverträgen genannte Vertragslaufzeit wird unter den gleichen Annahmen errechnet, die der Berechnung des effektiven Jahreszinses zugrunde liegen.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Abschreibung nach Eigennutzung
Anderkonto
Annuitätendarlehen
Aufhebung der Gemeinschaft
Auflassungsvormerkung
Baukosten
Beleihungswertermittlung
Darlehenslaufzeit/Tilgungsdauer
Europäisches Standardisiertes Merkblatt
Freistellungserklärung
Grundbesitzabgaben
Kapitalisierungsfaktor
Markt und Marktfolge
Nutzungsdauer nach Objektarten
Objektart
Paragraf 34 BauGB
Verfahrensablauf einer Zwangsversteigerung
berufsständische Versorgungseinrichtungen
doppelt qualifizierte Mehrheit
vorvertragliche Informationspflichten
eingehend
Vertragslaufzeit
ausgehend
eingehend
Vertragslaufzeit
ausgehend