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Revision von einfacher Diebstahl vom 01.11.2017 - 16:26
einfacher Diebstahl
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Wegnahme fremder beweglicher Sachen in der Absicht, sich diese rechtswidrig anzueignen oder diese einem Dritten anzueignen. Die besonderen Merkmale des Einbruchdiebstahls sind dabei nicht erfüllt.
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