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Abfallverbringung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Kontrolle grenzüberschreitender Verbringung gefährlicher Abfälle und ihre Entsorgung wird geregelt:

    1. durch das Basler Übereinkommen vom 22.3.1989 (BGBl. II 2703) m.spät.Änd., das die EU in der EG-Abfallverbringungsverordnung (VO-EG Nr. 1013/2006 vom 14.6.2006 [ABl. EU Nr. L 190 S. 1]) rechtsverbindlich umgesetzt hat. Die Regelungen werden ergänzt durch das Abfallverbringungsgesetz vom 19.7.2007 (BGBl. I S. 1462).

    Für die Verbringung radioaktiver Abfälle oder abgebrannter Brennelemente gilt die aufgrund des Atomgesetzes erlassene Atomrechtliche Verbringungsverordnung vom 30.4.2009 (BGBl. I 1000), die die Überwachung und Kontrolle grenzüberschreitender Verbringungen solcher Stoffe regelt.

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