Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von abgeleitete Firma vom 08.06.2009 - 11:25
- Revision von abgeleitete Firma vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von abgeleitete Firma vom 14.09.2017 - 17:40
- Revision von abgeleitete Firma vom 22.01.2013 - 11:12
- Revision von abgeleitete Firma vom 13.09.2010 - 14:18
- Revision von abgeleitete Firma vom 06.04.2010 - 13:32
- Revision von abgeleitete Firma vom 08.06.2009 - 11:25
abgeleitete Firma
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Fortführung eines Geschäftsbetriebes (Firmenfortführung) unter einer von dem Namen des Inhabers abweichenden Bezeichnung; gestattet bei Erwerb eines Handelsgeschäftes mit Firma oder bei Änderung des Namens des Inhabers (§§ 21, 22 HGB). Anmeldepflicht für die abgeleitete Firma beim Handelsregister durch den neuen Inhaber (§ 31 HGB).
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon