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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fortführung eines Geschäftsbetriebes (Firmenfortführung) unter einer von dem Namen des Inhabers abweichenden Bezeichnung; gestattet bei Erwerb eines Handelsgeschäftes mit Firma oder bei Änderung des Namens des Inhabers (§§ 21, 22 HGB). Anmeldepflicht für die abgeleitete Firma beim Handelsregister durch den neuen Inhaber (§ 31 HGB).

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