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Ablösungsrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Befugnis, die Schuld eines anderen zum Schutz eigener Rechte auch gegen den Willen des Schuldners zu tilgen. Beispiel: Ablösungsrecht des Besitzers einer Sache in der Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer einer Sache (§ 268 BGB).

    Vgl. auch Erfüllung.

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