Direkt zum Inhalt

Ablösungsrecht

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Befugnis, die Schuld eines anderen zum Schutz eigener Rechte auch gegen den Willen des Schuldners zu tilgen. Beispiel: Ablösungsrecht des Besitzers einer Sache in der Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer einer Sache (§ 268 BGB).

    Vgl. auch Erfüllung.

    Mit Ihrer Auswahl die Relevanz der Werbung verbessern und dadurch dieses kostenfreie Angebot refinanzieren: Weitere Informationen

    Mindmap "Ablösungsrecht"

    Hilfe zu diesem Feature
    Mindmap Ablösungsrecht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abloesungsrecht-31207 node31207 Ablösungsrecht node36626 Erfüllung node31207->node36626 node28401 Aufrechnung node36626->node28401 node49194 Zwangsvollstreckung node36626->node49194 node41308 Kreditsicherheiten node41308->node36626 node44818 Selbstkontrahieren node44818->node36626
    Mindmap Ablösungsrecht Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/abloesungsrecht-31207 node31207 Ablösungsrecht node36626 Erfüllung node31207->node36626

    News SpringerProfessional.de

    Autoren der Definition und Ihre Literaturhinweise/ Weblinks

    Literaturhinweise SpringerProfessional.de

    Bücher auf springer.com

    Sachgebiete