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absoluter Deckungsbeitrag

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Für ein bestimmtes Kalkulations- bzw. Bezugsobjekt gebildete Differenz zwischen direkt zurechenbaren Erlösen (Einzelerlöse) und direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten).

    2. Merkmal: Absolute Deckungsbeiträge machen eine Aussage über die absolute Vorteilhaftigkeit des betreffenden Kalkulations- bzw. Bezugsobjekts.

    Beispiel: Wird für einen Kundenauftrag ein positiver Deckungsbeitrag ermittelt, ist dieser prinzipiell anzunehmen, da er den Erfolg des Unternehmens erhöht.

    Konkurrieren Kalkulations- bzw. Bezugsobjekte um knappe Kapazitäten (z.B.: Welcher von mehreren Aufträgen ist anzunehmen?), muss mit relativen Deckungsbeiträgen (engpassbezogener Deckungsbeitrag) kalkuliert werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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