absoluter Deckungsbeitrag
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Für ein bestimmtes Kalkulations- bzw. Bezugsobjekt gebildete Differenz zwischen direkt zurechenbaren Erlösen (Einzelerlöse) und direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten).
2. Merkmal: Absolute Deckungsbeiträge machen eine Aussage über die absolute Vorteilhaftigkeit des betreffenden Kalkulations- bzw. Bezugsobjekts.
Beispiel: Wird für einen Kundenauftrag ein positiver Deckungsbeitrag ermittelt, ist dieser prinzipiell anzunehmen, da er den Erfolg des Unternehmens erhöht.
Konkurrieren Kalkulations- bzw. Bezugsobjekte um knappe Kapazitäten (z.B.: Welcher von mehreren Aufträgen ist anzunehmen?), muss mit relativen Deckungsbeiträgen (engpassbezogener Deckungsbeitrag) kalkuliert werden.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung
Anschaffungskosten
Balanced Scorecard
Break-Even-Analyse
Controlling
Economies of Scale
Gesamtkostenverfahren
Handlungskosten
Kennzahlen
Kosten
Lizenzgebühren
Opportunitätskosten
Rechnungswesen
Risiko
Selbstkosten
Steuern
außerordentliche Aufwendungen
innerbetriebliche Leistungsverrechnung
kalkulatorische Zinsen
neutrale Aufwendungen
eingehend
absoluter Deckungsbeitrag
ausgehend
eingehend
absoluter Deckungsbeitrag
ausgehend