absoluter Deckungsbeitrag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Begriff: Für ein bestimmtes Kalkulations- bzw. Bezugsobjekt gebildete Differenz zwischen direkt zurechenbaren Erlösen (Einzelerlöse) und direkt zurechenbaren Kosten (Einzelkosten).
2. Merkmal: Absolute Deckungsbeiträge machen eine Aussage über die absolute Vorteilhaftigkeit des betreffenden Kalkulations- bzw. Bezugsobjekts.
Beispiel: Wird für einen Kundenauftrag ein positiver Deckungsbeitrag ermittelt, ist dieser prinzipiell anzunehmen, da er den Erfolg des Unternehmens erhöht.
Konkurrieren Kalkulations- bzw. Bezugsobjekte um knappe Kapazitäten (z.B.: Welcher von mehreren Aufträgen ist anzunehmen?), muss mit relativen Deckungsbeiträgen (engpassbezogener Deckungsbeitrag) kalkuliert werden.
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Interne Verweise
Abgrenzung Anschaffungskosten Balanced Scorecard Break-Even-Analyse Controlling Economies of Scale Gesamtkostenverfahren Handlungskosten Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Opportunitätskosten Rechnungswesen Risiko Selbstkosten Steuern außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen
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