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Absprachen im Strafprozess
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vereinbarung im Strafprozess, Vergleich im Strafprozess, Verständigung im Strafprozess, Deal; gesetzlich nicht geregelte Praxis der Absprache zwischen Beschuldigten und seiner Verteidigung einerseits und Staatsanwaltschaft andererseits (im Ermittlungsverfahren) bzw. zwischen Gericht, Angeklagten und Staatsanwaltschaft (im Hauptverfahren). Ziel ist, ein für den Betroffenen günstigeres Ergebnis zu erreichen, wenn er im Gegenzug bestimmte Zusagen macht (Beispiel: Angeklagter verspricht Teilgeständnis, Gericht stellt Bewährungsstrafe in Aussicht). Wegen der Überlastung der Gerichte, bes. in Großverfahren und Wirtschaftsstrafsachen, nicht unüblich. Rechtspolitisch nicht unbedenklich.
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