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Absprachen im Strafprozess
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Vereinbarung im Strafprozess, Verständigung im Strafprozess, Deal; gesetzlich seit 2009 geregelte Praxis der Absprache zwischen Beschuldigten und seiner Verteidigung einerseits und Staatsanwaltschaft andererseits (im Ermittlungsverfahren) bzw. zwischen Gericht, Angeklagten und Staatsanwaltschaft (im Hauptverfahren), vgl. § 257c StPO. Ziel ist, ein für den Betroffenen günstigeres Ergebnis zu erreichen, wenn er im Gegenzug bestimmte Zusagen macht (Beispiel: Angeklagter verspricht Teilgeständnis, Gericht stellt Bewährungsstrafe in Aussicht). Wegen der Überlastung der Gerichte, bes. in Großverfahren und Wirtschaftsstrafsachen, nicht unüblich. Rechtspolitisch und rechtlich nicht unbedenklich bzw. aufgrund einer wildwuchsartigen Praxis (mangelnde Wahrheitserforschung etc.) wegen eines Gerechtigkeitsproblems sogar als kritisch zu sehen, wie das BVerfG in einer mündlichen Verhandlung zu drei Verfassungsbeschwerden am 7.11.2012 befand. Thema ist im Fluss, möglicherweise wird der Gesetzgeber handeln müssen.
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