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Absprachen im Strafprozess

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Vereinbarung im Strafprozess, Verständigung im Strafprozess, Deal; gesetzlich seit 2009 geregelte Praxis der Absprache zwischen Beschuldigten und seiner Verteidigung einerseits und Staatsanwaltschaft andererseits (im Ermittlungsverfahren) bzw. zwischen Gericht, Angeklagten und Staatsanwaltschaft (im Hauptverfahren), vgl. § 257c StPO. Ziel ist, ein für den Betroffenen günstigeres Ergebnis zu erreichen, wenn er im Gegenzug bestimmte Zusagen macht (Beispiel: Angeklagter verspricht Teilgeständnis, Gericht stellt Bewährungsstrafe in Aussicht). Wegen der Überlastung der Gerichte, bes. in Großverfahren und Wirtschaftsstrafsachen, nicht unüblich. Rechtspolitisch und rechtlich nicht unbedenklich bzw. aufgrund einer wildwuchsartigen Praxis bei der Handhabung der Vorschrift durch Gerichte und Staatsanwälte (mangelnde Wahrheitserforschung etc.) wegen eines Gerechtigkeitsproblems sogar als sehr kritisch zu sehen, wie das BVerfG in einer mündlichen Verhandlung zu drei Verfassungsbeschwerden am 7.11.2012 und in den folgenden drei Urteilen (v. 19.03.2013, Az.: 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11) befand. Das Thema ist damit stark unter Beobachtung, wenngleich abzuwarten bleibt, ob die von Seiten der Bundesregierung unter dem Eindruck der harschen richterlichen Kritik geäußerte Absicht, eine gesetzliche Nachjustierung zu initiieren, auch tatsächlich in eine Reaktion durch den Gesetzgeber münden wird.

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