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Abteilungsversammlung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Versammlung der Arbeitnehmer von organisatorisch oder räumlich abgegrenzten Betriebsstellen. Durch den Betriebsrat anzusetzende Veranstaltung, wenn dies für die Erörterung der bes. Belange der Arbeitnehmer erforderlich ist (§ 42 II BetrVG).
Vgl. auch Betriebsversammlung.
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