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Achte EG-Richtlinie

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Prüferrichtlinie. 1. Rechtslage: Verabschiedet am 10.4.1984. Umgesetzt in deutsches Recht durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz vom 19.12.1985.

    2. Bedeutung: Harmonisierung der Zulassungsbestimmungen zur Vornahme von Pflichtprüfungen gemäß § 316 HGB innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU.

    3. Inhalt: Anpassungen der Wirtschaftsprüferordnung hinsichtlich der Zulassung zum Wirtschaftsprüferexamen bzw. zur Anerkennung von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, vgl. auch Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG).

    Die Richtlinie (RL) wurde aufgehoben durch Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.5.2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen.

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