Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG)
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Gesetz vom 19.12.1985 (BGBl. I 2355), mit dem in der Bundesrepublik Deutschland die Vierte EG-Richtlinie (Einzelabschluss-Richtlinie), die Siebte EG-Richtlinie (Konzern-Richtlinie) und die Achte EG-Richtlinie (Prüfer-Richtlinie) in innerstaatliches Recht umgesetzt wurden. Das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) ist ein 13 Artikel umfassendes Änderungsgesetz, dessen wesentlicher Inhalt v.a. in das HGB eingegangen ist.
Erstmalige Anwendung der Vorschriften über die Aufstellung und Offenlegung des Einzelabschlusses auf das nach dem 31.12.1986 und der Vorschriften über den Konzernabschluss auf das nach dem 31.12.1989 beginnende Geschäftsjahr.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abschreibung Bilanz Bilanzierung von Software Disagio Eigenkapital Equity-Methode Ertrag Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Imparitätsprinzip Inventur Kapital Konsolidierung Konzern Niederstwertprinzip Rückstellung Vermögensgegenstand Working Capital sonstige betriebliche Aufwendungen stille Gesellschaft
eingehend
Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG)
ausgehend
eingehend
Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG)
ausgehend