Sortenwechselkosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
die bei der Umstellung einer Fertigungsstelle (Einzelanlage, Anlagenstraße) von einer zu produzierenden Sorte auf eine andere anfallenden Kosten. Sortenwechselkosten setzen sich zusammen aus Rüstkosten, Anlaufkosten und ggf. den aus dem Stillstand der Anlagen resultierenden entgehenden Deckungsbeiträgen (Opportunitätskosten). Sortenwechselkosten gehören zu den Fertigungskosten.
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