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Adressenverlag

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Adressenvermittler; Unternehmen, das als Dienstleistung die systematische Zusammenstellung von Adressen (vorwiegend für Direktwerbung) liefert. Vielfach versendet der Adressenverlag auch die vom werbungstreibenden Unternehmen gelieferten Werkmaterialien. Als Systematisierungskriterien dienen Branchen, Berufsgruppen, Regionen u.a.

    Adressenverlage unterliegen besonderen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 1 BDSG).

    Vgl. auch Datenschutz.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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