Adressenverlag
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Adressenvermittler; Unternehmen, das als Dienstleistung die systematische Zusammenstellung von Adressen (vorwiegend für Direktwerbung) liefert. Vielfach versendet der Adressenverlag auch die vom werbungstreibenden Unternehmen gelieferten Werkmaterialien. Als Systematisierungskriterien dienen Branchen, Berufsgruppen, Regionen u.a.
Adressenverlage unterliegen bes. Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 1 BDSG).
Vgl. auch Datenschutz.
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