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Aktienoption

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    beinhaltet für den Käufer der Option das Recht, eine bestimmte Menge einer Aktie zum Basispreis zu einem bestimmten Ausübungszeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten Ausübungsfrist zu kaufen (Call) oder zu verkaufen (Put), wenn die Option ausgeübt wird. Der Verkäufer der Option hat demgegenüber die Pflicht, die Entscheidung des Käufers über Ausübung oder Verfall der Option zu akzeptieren und die Aktien entweder zum Basispreis zu kaufen oder zu verkaufen. Für die Übernahme dieser Verpflichtung bekommt der Verkäufer die Optionsprämie als einzige Einnahmequelle. Der Käufer der Option hat die Möglichkeit, Gewinne aus der Kursentwicklung der Aktie zu erzielen, beim Put bei fallenden Kursen.

    A. werden in Deutschland nur an der Terminbörse gehandelt, im Unterschied zu Optionsscheinen, die im Freiverkehr von Wertpapierbörsen gehandelt werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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