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Altenheim

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Altenwohnheim, Pflegeheim; Einrichtung, die alte und pflegebedürftige oder behinderte volljährige Personen nicht nur vorübergehend aufnimmt und betreut. Nach dem Heimgesetz i.d.F. vom 5.11.2001 (BGBl. I 2970) m.spät.Änd. bedarf der Betrieb eines Altenheimes durch einen privaten Träger einer Erlaubnis. Verstöße gegen das Heimgesetz werden als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet.

    Ausführende Bestimmungen in: Heimmitwirkungsverordnung, i.d.F. vom 25.7.2002 (BGBl. I 2896), Heimmindestbauverordnung i.d.F. vom 3.5.1983 (BGBl. I 550) m.spät.Änd. und Heimsicherungsverordnung vom 24.4.1978 (BGBl. I 553) m.spät.Änd. Die Regelung der an das Heimpersonal zu stellenden Anforderungen ist festgelegt in der Heimpersonalverordnung vom 19.7.1993 (BGBl. I 1205) m.spät.Änd.

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