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Altmaterialwert
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Schrottwert, Abbruchwert; der am Ende der Nutzungsdauer von einem Anlagegegenstand verbleibende Restwert. Der Altmaterialwert ergibt sich aus der Verwertungsmöglichkeit des Gegenstandes unter Berücksichtigung der Kosten für Abbruch, Abtransport etc. Der Altmaterialwert ist i.d.R. nicht identisch mit dem Buchwert der Finanzbuchhaltung.
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