Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Anschwärzung vom 08.06.2009 - 11:38
Anschwärzung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
verbotene kreditschädigende Äußerung über ein fremdes Erwerbsgeschäft zu Wettbewerbszwecken (§ 4 Nr. 8 UWG). Auch wenn die Tatsachenbehauptung wahr ist, kann die Verbreitung wettbewerbswidrig nach § 4 Nr. 8 UWG sein, wenn die Behauptung geschäftsehrverletzend ist und es an einem hinreichenden Anlass für die Verbreitung fehlt.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon