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- Revision von Antragsscoring vom 31.01.2018 - 16:00
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- Revision von Antragsscoring vom 15.11.2012 - 13:48
- Revision von Antragsscoring vom 27.07.2012 - 11:38
- Revision von Antragsscoring vom 04.04.2011 - 13:00
- Revision von Antragsscoring vom 22.03.2011 - 15:17
Antragsscoring
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Mithilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens wird ein Kreditentscheidungsprozess in Gang gesetzt. Auf der Basis kundenspezifischer sowie einer Vielzahl von finanziellen Daten liefert die Datenverarbeitung eine aussagefähige Engagementsbewertung. Da es sich hierbei um ein lernendes System handelt, wird die Qualität der Ergebnisse durch die Vielzahl von neuen Daten fortlaufend verbessert. Deshalb wird das Antragsscoring nach einer längeren Entwicklungsphase als systemgestützte Entscheidungshilfe inzwischen vielfach als alleinige und vollwertige Kreditentscheidungsinstanz genutzt.
Selbstverständlich wird das Antragsscoring auch in der Baufinanzierung eingesetzt. Der ständigen Weiterentwicklung der Scorekarte kommt dabei entscheidende Bedeutung zu. Zu den erhobenen Daten gehören u.a.:
- Dauer der Kundenverbindung,
- Eigenkapital,
- Eigenleistungsfähigkeit,
- Bewertung des neuen Objektes,
- Wiederverkäuflichkeit,
- liquides Vermögen,
- Immobilien,
- Ausbildung,
- Beruf,
- Rating des Arbeitgebers,
- privates Einkommen vor Steuern,
- Vertrauenswürdigkeit,
- persönliche (familiäre) Situation,
- Lebensphasenbetrachtung,
- Einkommensprognose,
- Kreditwürdigkeitsprüfung nach der Wohnimmobilienkreditrichtlinie.
Alle auf diese Weise entschiedenen oder mitentschiedenen Kredite werden zweckmäßigerweise anschließend einem Verhaltensscoring (Kontoscoring) unterzogen.
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