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Anwartschaft

Definition: Was ist "Anwartschaft"?

auf Gesetz beruhende Aussicht auf Versicherungsleistungen.

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    Recht auf eine in der Zukunft fällige einmalige oder wiederkehrende Geldleistung, die auch vom Eintritt gewisser Ereignisse abhängen kann. In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) und in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) werden die jeweils erworbenen Rentenansprüche als Anwartschaft bezeichnet.

    Vgl. auch unverfallbare Anwartschaft.

     

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