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Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

Definition: Was ist "Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen"?

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind im Gegensatz zu passiven Lohnersatzleistungen Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik, die v.a. in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf beruflichen und regionalen Teilarbeitsmärkten beitragen sollen.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind im Gegensatz zu passiven Lohnersatzleistungen Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik, die v.a. in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen auf beruflichen und regionalen Teilarbeitsmärkten beitragen sollen.

    2. Regelungen: Die rechtliche Grundlage bildet das SGB III (§§ 260-271). Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind grundsätzlich zeitlich befristet (i.d.R. bis zu zwölf Monaten, Ausnahmen für bestimmte Gruppen) und schaffen vorübergehende Beschäftigungsmöglichkeiten für arbeitslose Arbeitnehmer mit dem Ziel der Erhaltung oder Wiedererlangung ihrer individuellen Beschäftigungsfähigkeit. Die Förderung geschieht v.a. durch die ergänzende Gewährung von pauschalierten Lohnkostenzuschüssen, jedoch auch durch Darlehen und Sachkostenzuschüsse an die Maßnahmenträger, die natürliche oder juristische Personen sein können (u.a. Kommunen, Wohlfahrtsverbände, Vereine, aber auch Wirtschaftsunternehmen). Die Höhe des Zuschusses bestimmt sich durch die Art der Tätigkeit sowie das Qualifikationsniveau der geförderten Teilnehmer (i.d.R. monatlich 900 bis 1.300 Euro). Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind sog. Kann-Leistungen, d.h. die Agentur für Arbeit entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über Höhe und Zeitraum der Leistungen; es besteht kein Rechtsanspruch. Die Teilnehmer unterliegen der Sozialversicherungspflicht, allerdings seit 2004 mit Ausnahme der Arbeitslosenversicherung.

    3. Voraussetzungen: Die zur Vergabe notwendigen Voraussetzungen wurden häufig, z.T. wesentlich geändert. Es muss sich grundsätzlich um „zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten“ handeln, d.h. um sozial- und gesellschaftspolitisch bes. wirksame Maßnahmen, wie z.B. im Bereich sozialer Dienste oder im Umweltschutz, die sonst nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt würden; eine Beeinträchtigung der örtlichen Wirtschaft darf nicht erfolgen.

    4. Entwicklung: Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen erfreuten sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte unterschiedlicher Beliebtheit; von einem systematischen antizyklischen Einsatz konnte nicht die Rede sein. Infolge der Finanzierung aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung wurden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Phasen von Haushaltsdefiziten der Bundesagentur für Arbeit wiederholt zum Objekt von Sparmaßnahmen. Auch eine gewisse Abhängigkeit vom politischen (Wahl-)Zyklus war mehrfach zu konstatieren. In den 2000er-Jahren nahm ihre Bedeutung deutlich ab, nachdem sie in den 1990er-Jahren nach der Vereinigung im Rahmen spezieller, erweiterter Regelungen häufig eingesetzt wurden.

    5. Probleme: Aktuelle Wirkungs- bzw. Implemenationsanalysen zeigen, dass sich im Vergleich zu Nicht-Teilnehmern die Chancen der dauerhaften Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt für die Mehrzahl der Teilnehmer aufgrund von Einsperreffekten nicht signifikant verbessern. Unerwünschte Folgen können u.a. in Mitnahme- und Substitutionseffekten sowie in der Etablierung eines dauerhaften zweiten Arbeitsmarktes bestehen. 

    Vgl. auch Arbeitslosenversicherung.

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