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Arbeitslose

Definition: Was ist "Arbeitslose"?

Arbeitslose sind Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zu Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Arbeitslose sind Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 2. eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zu Verfügung stehen und 3. sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben (§16 SGB III). Sie müssen eine Beschäftigung von mindestens sieben Kalendertagen im In- oder Ausland suchen und die angestrebte Tätigkeit ausüben können und dürfen. Als beschäftigungslos zählen Personen, keine Beschäftigung oder eine weniger als 15 Stunden pro Woche umfassende Beschäftigung ausüben und eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Wochenstunden umfassende Beschäftigung suchen. Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zählen nicht als arbeitslos. Die Zahl der Arbeitslosen basiert auf den Meldungen bei einer Agentur für Arbeit oder einem Träger der Grundsicherung und wird monatlich als Stichtagswert von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. – Neben den Arbeitslosen werden auch die Erwerbslosen (nach dem Labor-Force-Konzept) erfasst. Arbeitslose und Erwerbslose weisen ähnliche Merkmale auf, sie sind ohne Arbeitsplatz, suchen Arbeit und stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Die Erwerbslosigkeit fällt jedoch deutlich niedriger aus als die Arbeitslosigkeit, was auf Unterschiede in der Erhebung und der Konkretisierung der Merkmale zurückgeht.

    Unterschiede zwischen Erwerbslosigkeit und Arbeitslosigkeit

      Erwerbslos (ILO) Arbeitslos (SGB)
     Erhebung
    • Bevölkerungserhebung
    • Stichprobe
    • Monatsdurchschnitt
    • Plausibilitätsprüfung
    • zeitnahe Befragung durch Interviewer
    • Meldung bei einer Agentur für Arbeit, einer Arbeitsgemeinschaft oder einer optierenden Kommune
    • Totalerhebung
    • Stichtagswert
    • Angaben von einem Vermittler geprüft und beurteilt
    • Gespräch mit Vermittler kann länger zurückliegen
     Aktive Suche, wenn
    • eine Beschäftigung von mindestens einer Wochenstunde gesucht wird und
    • der Arbeitsuchende in den letzten vier Wochen spezifische Suchschritte unternommen hat
    • eine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden gesucht wird und
    • der Vermittler zu dem Ergebnis kommt, dass der Arbeitsuchende alle Möglichkeiten nutzt oder nutzen will, die Beschäftigungslosigkeit zu beenden
     Verfügbarkeit, wenn
    • der Arbeitsuchende in den nächsten zwei Wochen eine neue Tätigkeit aufnehmen kann
    • der Arbeitsuchende arbeitsbereit und -fähig ist, insbesondere Vermittlungsvorschlägen zeit- und ortsnah Folge leisten kann 
     Beschäftigungslosigkeit
    • es wird keine Beschäftigung ausgeübt, bzw. weniger als eine Wochenstunde 
    • es wird eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausgeübt

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