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Arbeitsmarktsubventionen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: öffentliche Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung.
2. Herkunft der Mittel: erfolgt direkt oder indirekt aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit sowie aus Umlagemitteln.
3. Ziele: Die finanziellen Mittel sollen wirtschaftsnah (mit der Wirtschaftsförderung in Region und/oder Branche abgestimmt bzw. verzahnt) Arbeitgeber unterstützen, Zielgruppen zu qualifizieren und einzustellen.
Vgl. auch Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung.
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