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- Revision von Arbeitsmarktsubventionen vom 19.02.2018 - 15:54
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Arbeitsmarktsubventionen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Begriff: öffentliche Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung.
2. Herkunft der Mittel: erfolgt direkt oder indirekt aus Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit sowie aus Umlagen.
3. Ziele: Die finanziellen Mittel sollen wirtschaftsnah (mit der Wirtschaftsförderung in Region und/oder Branche abgestimmt bzw. verzahnt) Arbeitgeber und institutionelle Träger unterstützen, die Zielgruppen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu fördern, insbesonder zu qualifizieren und in den (ersten) Arbeitsmarkt zu (re-)integrieren.
Vgl. auch Arbeitslosenversicherung.
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