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Arbeitsmarktsubventionen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: öffentliche Förderung von Beschäftigung und Qualifizierung.

    2. Herkunft der Mittel: erfolgt direkt oder indirekt aus Beiträgen der Bundesagentur für Arbeit sowie aus Umlagen.

    3. Ziele: Die finanziellen Mittel sollen wirtschaftsnah (mit der Wirtschaftsförderung in Region und/oder Branche abgestimmt bzw. verzahnt) Arbeitgeber und institutionelle Träger unterstützen, die Zielgruppen der aktiven Arbeitsmarktpolitik zu fördern, insbesonder zu qualifizieren und in den (ersten) Arbeitsmarkt zu (re-)integrieren.

    Vgl. auch Arbeitslosenversicherung.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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