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Arbitrage-Klausel
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Schiedsgerichtsklausel; im Außenhandel übliche Klausel zur Vereinbarung eines bestimmten Schiedgerichts (engl. Arbitration, Arbitrage) zur Vermeidung des langwierigen und kostspieligen Klageweges vor einem ordentlichen Gericht. Beide Partner unterwerfen sich bei evtl. auftretenden Streitigkeiten einer gemeinsam ausgewählten Schiedgerichtsordnung und einem Schiedsverfahren aber auch dem daraus resultierenden Schiedsspruch.
Vgl. auch internationale Schiedsklauseln, Schiedsklausel.
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