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Armutsgrenze

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Armutsschwelle. 1. Konzept: Mit der Armutsgrenze werden absolute oder relative Schwellenwerte für wirtschaftliche und soziale Indikatoren festgelegt, die Aussagen darüber zulassen, welcher Prozentsatz der Bevölkerung oder der privaten Haushalte einer bestimmten Region, eines Landes oder einer Ländergruppe in „Armut” lebt. Die Armutsgrenze wird dabei meist als Grenzwert des verfügbaren Einkommens oder der Konsumausgaben privater Haushalte vorgegeben, lässt sich aber auch kombiniert auf der Basis ganzer Bündel soziodemographischer Indikatoren definieren.

    2. Absolute Armut: Absolute Schwellenwerte bspw. des standardisierten Pro-Kopf-Einkommens; erforderlich bes. bei international vergleichenden Messungen. Zu diesem Zweck müssen die nationalen Angaben zum Bruttoinlandsprodukt pro Kopf zunächst unter Anwendung von Kaufkraftparitäten statt Wechselkursen in international vergleichbare US-Dollar umgerechnet werden. Ein weit verbreitetes und auf dieser Basis berechenbares Maß für die Verbreitung von „Armut” ist der Prozentsatz der Bevölkerung, die von weniger als einem Kaufkraftparitäten-Dollar pro Tag leben muss.

    3. Relative Armut: Einkommen von Personen oder privaten Haushalten, bezogen auf das durchschnittliche Einkommensniveau einer Vergleichsgruppe (i.d.R. die Gesamtpopulation eines Landes). Armut wird dabei im allgemeinen dann vermutet, wenn das Einkommen lediglich 40 bis 50 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens erreicht, was in den meisten Industrieländern der Höhe der Sozialhilfe oder vergleichbarer staatlicher Unterstützungszahlungen an bedürftige Haushalte entspricht.

    Vgl. auch Armutsindikatoren.

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