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Artfeststellung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Begriff des Bewertungsgesetzes: Die Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den wirtschaftlichen Einheiten (z.B. gewerblicher Betrieb) und von Grundstücken zu den Grundstücksarten (z.B. Geschäftsgrundstück) bei der Feststellung von Einheitswerten, also die Entscheidung darüber, zu welcher Art von Vermögen der Vermögensgegenstand gehört. Die Artfeststellung ist formeller Bestandteil im Feststellungsbescheid; sie ist von bes. Bedeutung, weil je nach Zuordnung unterschiedliche Bewertungen und Freibetragsregelungen zum Zuge kommen können (§ 19 III Nr. 1 BewG).

    Vgl. auch Artfortschreibung.

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