Artfeststellung
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Begriff des Bewertungsgesetzes: Die Zuordnung der Vermögensgegenstände zu den wirtschaftlichen Einheiten (z.B. gewerblicher Betrieb) und von Grundstücken zu den Grundstücksarten (z.B. Geschäftsgrundstück) bei der Feststellung von Einheitswerten, also die Entscheidung darüber, zu welcher Art von Vermögen der Vermögensgegenstand gehört. Die Artfeststellung ist formeller Bestandteil im Feststellungsbescheid; sie ist von bes. Bedeutung, weil je nach Zuordnung unterschiedliche Bewertungen und Freibetragsregelungen zum Zuge kommen können (§ 19 III Nr. 1 BewG).
Vgl. auch Artfortschreibung.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Aktiengesellschaft (AG)
Anschaffungskosten
Arbeitsentgelt
Aufwendungen
Betrieb
Betriebsstätte
Darlehen
Firmenwert
Genossenschaft
Gewerbebetrieb
GmbH & Co. KG
Kapitalertragsteuer
Kommanditgesellschaft (KG)
Nachhaltigkeit
Nichtigkeit
Personengesellschaft
Rückstellung
Sonderausgaben
offene Handelsgesellschaft (OHG)
stille Gesellschaft
eingehend
Artfeststellung
ausgehend
eingehend
Artfeststellung
ausgehend