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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Marketing: ganz bestimmte Ausführung eines Produkttyps (Bsp. Apfelsaft der Marke XY im 0,75 l Tetrapack). Artikel einer Artikelgruppe unterscheiden sich hinsichtlich einiger Merkmale, wie z.B. Preis, Größe oder Materialien voneinander. Im Handel ist ein Artikel gemäß der Sortimentspyramide ein Teilelement einer bestimmten Warenart.

    2. Recht: Kennzeichnung einer Vorschrift bzw. Regelung in Gesetzen oder Verträgen.

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