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Asyl

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Schutz eines Ausländers vor unmittelbarer Bedrohung durch Gestattung des Aufenthalts in einem fremden Staat oder auf exterritorialem Gebiet; in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich durch Art. 16a I GG politisch Verfolgten garantiert. Einzelheiten vgl. Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) i.d.F. vom 2.9.2008 (BGBl. I 1798) m.spät.Änd. sowie Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) i.d.F. vom 5.8.1997 (BGBl. I 2022) m.spät.Änd.

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